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Finanz- und Versicherungs-News

Safety first – für Taucher und Equipment

Safety first – für Taucher und EquipmentDie Unterwasserwelt ist ein faszinierendes Abenteuer, das viele Menschen in seinen Bann zieht. Wer einmal in diese Welt abgetaucht ist, wird es wiederholen wollen und schon sehr bald das eigene Equipment verwenden. Das kann im Tauchsport schnell mehrere tausend Euro kosten – entsprechend wichtig ist ein finanzieller Schutz und schneller Ersatz, falls es zu Beschädigungen oder Verlust kommt. Hausrat und Reisegepäck leisten nur bedingt Solan...mehr ]

Versichert, wenn Streitigkeiten eskalieren

Versichert, wenn Streitigkeiten eskalierenDie plötzliche Kündigung vom Arbeitgeber, der Nachbar entdeckt seine Streitlust oder die Schuldfrage nach einem Verkehrsunfall bleibt unklar – schnell kann es passieren, dass eine vermeintlich kleine Auseinandersetzung rechtliche Dimensionen annimmt und letztlich vor Gericht landet. Damit verbunden sind nicht selten hohe Kosten für Anwalt, Gericht und eventuellen Schadenersatz. Eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung hilft, genau diese finanziellen ...mehr ]

Grundfähigkeiten schützen = Arbeitskraft absichern

Grundfähigkeiten schützen = Arbeitskraft absichernDie eigene Arbeitskraft ist besonders schützenswert. Denn sie ist der Einkommensmotor und das Fundament des eigenen Lebensstandards. Kann der Beruf – aufgrund eines Unfalls oder einer schwerwiegenden Erkrankung – nicht mehr dauerhaft ausgeübt werden, bröckelt das gesamte Konstrukt. Obwohl statistisch gesehen jeder vierte Erwerbstätige seinen Beruf vorzeitig aufgeben muss, fehlt oft die finanzielle Absicherung. Der eigenen Berufsunfähi...mehr ]

Winterreifen: M+S reicht nicht mehr

Winterreifen: M+S reicht nicht mehrDen jährlichen Reifenwechsel müssen Autofahrer in diesem Winter noch stärker beachten als sonst. Denn seit Oktober dürfen nur noch Winterreifen aufgezogen werden, die das Alpine-Symbol (eckiger Berg mit einer Schneeflocke) vorweisen können. Das Alpine-Symbol garantiert verbindliche Qualitäts- und Leistungsstandards. Wer bei Schnee und Eis hingegen noch mit M+S-Winterreifen unterwegs ist, riskiert ein Bußgeld. Kaskoschutz gefährdetAuch die Auswirk...mehr ]

weitere nützliche Informationen:

  1. Was Eltern über die gesetzliche Unfall­ver­si­che­rung wissen sollten

Für Hunderttausende Kinder beginnt nach den Sommerferien der „Ernst des Lebens“. Eltern (nicht nur) von ABC-Schützen sollten im Bilde darüber sein, wann ihre Sprösslinge gesetzlich unfallversichert sind und wann nicht. Unsere Grafik verschafft Überblick.

Infografik 

 

2. Welche Städte besonders starkregengefährdet sind

Das Starkregen-Risiko wächst, Immobilienbesitzern drohen kostspielige Schäden. Zwar hängt es am Ende von der Mikrolage – also der Situation rund ums Haus – ab, wie das Wasser abfließen kann. Doch die Versiegelungsquote bzw. Bebauungsdichte einer Stadt gibt einen Hinweis auf das grundsätzliche Risiko: Je mehr Flächen zugebaut, -betoniert und -asphaltiert sind, desto höher die Überschwemmungsgefahr bei Starkregen, wenn die Kanalisation kapitulieren muss.

Eine aktuelle Auswertung einer Tochterfirma des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) zeigt, welche deutschen Städte dem Wasser am wenigsten Versickerungsflächen bieten.

Unter den 50 einwohnerstärksten Kommunen Deutschlands ist München der Negativ-Spitzenreiter: Fast die Hälfte (47 Prozent) der Stadtfläche ist versiegelt. Es folgen Oberhausen (44), Hannover (43), Ludwigshafen am Rhein (42), Nürnberg (40), Mannheim (40), Gelsenkirchen (39), Berlin (39), Bochum (38) und Duisburg (37). Die niedrigste Bebauungsdichte weist dagegen Potsdam mit 13 Prozent auf. Auch Freiburg im Breisgau (18), Hamm (18), Münster (18) und Saarbrücken (19) gehören zu den grüneren Großstädten.Wobei hier natürlich, je nach Mikrolage, ebenfalls starkregenbedingte Überschwemmungen möglich sind.

Wer sein Hab und Gut gegen die finanziellen Risiken absichern will, sollte eine Wohngebäudepolice mit erweitertem Naturgefahrenschutz abschließen.

 

3. Wo die Gefahr von Blitz- und Überspannungsschäden am größten ist

Der Versicherer-Gesamtverband hat zum Jahr 2015 Zahlen vorgelegt, die eine erfreuliche Tendenz aufweisen: Um mehr als 10 Prozent gingen die Blitz- und Überspannungsschäden gegenüber 2014 zurück, rund 340.000 Schadensfälle waren zu verzeichnen. Die Aufwendungen der Versicherer sanken sogar noch stärker; nach circa 250 Millionen Euro 2014 wurden im letzten Jahr rund 220 Millionen ausgekehrt, ein Minus von 12 Prozent.

Das Risiko dieser Art von Gebäude- und Hausratschäden ist allerdings regional sehr unterschiedlich verteilt, zudem treten Überspannungsschäden auf dem Land häufiger auf als in Städten (wo das verzweigte Leitungsnetz die erhöhte Spannung besser abfangen und verteilen kann). Hochrisikogebiete sind vor allem die Grenzregionen zu den Niederlanden und Luxemburg, Thüringen, Sachsen, Ostbayern und der Bayerische Wald. Naturgemäß treten die meisten Schäden im Sommer auf, wenn es häufig zu Wärmegewittern kommt

 

4. Was tun bei einem Wildunfall?

753 Wildunfälle ereigneten sich laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) im Jahr 2017 durchschnittlich jeden Tag auf deutschen Straßen – ein neuer Rekord.

Auch die Schadenssumme kletterte letztes Jahr mit 744 Millionen Euro auf ein Hoch. Pro Schaden entstanden im Schnitt um 5 Prozent höhere Kosten als im Vorjahr, was hauptsächlich an der modernen Technik in den Autos liegt: Die hilft zwar Unfälle zu vermeiden oder begrenzen, doch ihre Reparatur oder ihr Ersatz ist eben auch teuer.

Wenn es zu einem Wildunfall gekommen ist, sollten Autofahrer nach GDV-Empfehlungen folgendermaßen vorgehen:

  • Unfallstelle sichern (Warnblinklicht, Warndreieck)
  • Polizei informieren
  • Umgekommene oder verletzte Tiere in Ruhe lassen, nicht anfassen (Förster oder Jagdpächter holt Tiere gegebenenfalls ab)
  • Schäden und Unfallstelle mit Fotos dokumentieren
  • Wildunfallbescheinigung ausstellen lassen (von Polizei, Förster oder Jagdpächter)
  • Versicherer anrufen (vor Reparatur, Verkauf oder Verschrottung des Autos)

 

5. Deutsche sparen wie die Weltmeister

Den niedrigen Zinsen zum Trotz erreichten die Ersparnisse der Deutschen Ende 2015 mit 5,3 Billionen Euro einen neuen Höchstwert, wie der Bankenverband bekannt gab. Ganze 5 Prozent betrug die Steigerung damit zum Vorjahr. Das Aktienvermögen legte sogar um 10 Prozent zu – allerdings nicht wegen einer verstärkten Börsenleidenschaft der Deutschen, sondern wegen Kurszuwächsen. Nach wie vor liegt der Aktienanteil am Gesamtvermögen bei rund 6 Prozent. Ebenfalls um 10 Prozent wuchs das Bargeldvermögen, das nun 141 Milliarden Euro beträgt. Hierin zeigen sich dann möglicherweise doch Auswirkungen des Zinstiefs.

Spitzenreiter unter den Assetklassen sind Versicherungen und Pensionskassen, in denen über zwei Billionen Euro liegen. Fast ebenso viel versammeln Spar-, Sicht- und Termineinlagen. In Investmentfonds haben die Deutschen rund 485 Milliarden Euro versammelt, gefolgt von Aktien mit 342 Milliarden.

 

6. Abschlusskosten für Lebensversicherungen deutlich gesunken

Anfang 2015 trat das Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) in Kraft, das unter anderem die Abschlusskosten senken sollte. Die Versicherer dürfen seitdem in den ersten fünf Vertragsjahren nur noch maximal 25 Promille der Beitragssumme bilanziell anrechnen (sogenannter Höchstzillmersatz).

Wie der „LV-Check 2016“ des Fachmagazins procontra nun belegt, haben sich die Abschlusskosten 2015 in die vom Gesetzgeber gewünschte Richtung entwickelt. Insgesamt vereinnahmten die Lebensversicherer 7,9 Prozent weniger Abschlusskosten als im Vorjahr. Es wurden zwar auch weniger Policen abgeschlossen, doch das erklärt den Rückgang nur zum Teil – denn der Neuzugang schrumpfte gemessen an der Beitragssumme „nur“ um 5,7 Prozent. Die Differenz markiert den Gebührenanteil, auf den die Versicherer verzichten. Im Marktschnitt sank die Kostenquote bei Lebensversicherungen von 4,95 auf 4,84 Prozent.

 

7. Wann ist ein Krankenrücktransport „medizinisch notwendig“?

In zahlreichen Reise­kranken­ver­si­che­rungen findet sich die Formulierung, dass ein Krankenrücktransport nur dann vom Versicherer bezahlt wird, wenn er ärztlich verordnet wurde. Unter Berufung auf diese Klausel verweigerte auch ein Krankenversicherer 2013 die Erstattung der Kosten für einen Charterflug, den eine Hochschwangere nach Komplikationen in Frankreich in Anspruch genommen hatte. Ihr war wegen Verständigungsproblemen die Rückreise „empfohlen“ (nicht verordnet) worden.

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat nun entschieden, dass die medizinische Notwendigkeit eines Krankenrücktransports nicht unbedingt ärztlich bestätigt werden muss – die entsprechende Klausel in den Bedingungen ist demnach unwirksam. Im verhandelten Fall reiche es aus, dass die Rückreise erkennbar „medizinisch notwendig“ war. Für die Klägerin ist das allerdings nur ein Teilerfolg. Denn zugleich urteilten die Richter, dass nach Möglichkeit Linienverkehrsmittel genutzt werden müssen. Den wesentlich teureren Charterflug muss die Klägerin daher größtenteils selbst bezahlen.

 

8. Kommt die Kreditbremse für Häuslebauer?

Wer eine Immobilie errichten will, steht möglicherweise in Zukunft bei der Kreditbeschaffung vor größeren Herausforderungen: Um den deutschen Immobilienmarkt vor einer Überhitzung und Blasenbildung zu schützen, liebäugelt die Bundesregierung mit der Idee einer Darlehensbremse für Hausbauer.

Die Überlegungen sehen die Einrichtung eines zentralen Melderegisters vor, an das die Banken verschiedene Kennzahlen zu den vergebenen Baudarlehen übermitteln müssen. Sobald die Behörden eine Blasenbildung erkennen, können die Kreditbedingungen verschärft und damit die Banken an die kurze Leine genommen werden – etwa indem die maximale Darlehenshöhe im Verhältnis zur Immobilie, die maximale Laufzeit oder die zulässige Gesamtverschuldung des Kreditnehmers im Verhältnis zu seinem Einkommen festgelegt werden. Mit einem konkreten Gesetzentwurf wird noch im September gerechnet.

 

9. Ein Freund leiht sich Ihr Auto und verursacht einen Schaden – was nun?

Trau, schau, wem: Wer sein Kfz gern mal privat verleiht, sollte sich über die möglichen Konsequenzen im Klaren sein. Das betrifft Bußgelder und Knöllchen ebenso wie die Haftung bei Unfällen. Auch mit Vollkaskoschutz können Kosten anfallen – daher schadet es nicht, im Vorhinein konkrete Abmachungen zu treffen.

Bei Bußgeldverfahren ist die Sache noch relativ klar: Der Fahrer steht in der Pflicht. Gegebenenfalls muss dem Halter nachgewiesen werden, dass er auch gefahren ist, was in der Regel mit dem Messbild geschieht. Da dieses aber gemeinhin eher unscharf ist, muss man nötigenfalls Einspruch einlegen und vor Gericht einen Abgleich von Foto und Person vornehmen lassen. Anders sieht es bei Knöllchen aus: Fürs Falschparken haftet der Halter, der sich dann mit dem tatsächlichen Schuldigen sozusagen inoffiziell einigen muss.

Um größere Summen geht es meist bei Unfällen. Hier sollte unbedingt geklärt werden, ob der Ausleihende zum Kreis der berechtigten Fahrer gehört (etwa wegen eines Mindestalters), andernfalls kann der Kfz-Versicherer die Leistung verweigern. Bei selbst verschuldeten Schäden am eigenen Fahrzeug braucht man eine Vollkaskoversicherung, um nicht auf der Reparaturrechnung sitzen zu bleiben. Doch auch mit Vollkasko können Kosten entstehen, etwa durch eine folgende Beitragserhöhung, eine Selbstbeteiligung, geminderten Fahrzeugwert oder Mietwagengebühren. Es lohnt sich also, vor dem Verleihen alle Eventualitäten zu besprechen.

 

10. Woran Hausbesitzer im Winter denken sollten

Rohrbruch durch Frost, herabfallende Eiszapfen, Dachlawinen, Glätte: Im Winter gibt es rund ums Haus einige Gefahrenquellen, die man im Blick behalten sollte. Wer haftet in welchen Fällen?

Wenn Wasserleitungen frostbedingt brechen, ist prinzipiell die Wohngebäudeversicherung in der Pflicht. Allerdings hat der Versicherungsnehmer einige Obliegenheiten zu beachten, sonst drohen Leistungskürzungen. Leitungen in leer stehenden Gebäudeteilen sollten entleert und abgesperrt werden. Zudem ist für eine ausreichende Beheizung zu sorgen, was auch für Mieter gilt. Regelmäßige Kontrollen, in der Frostperiode am besten halbwöchentlich, sind ebenfalls zumutbar. Schäden am Mobiliar fallen in die Zuständigkeit der Haus­rat­ver­si­che­rung.

Eiszapfen müssen vom Hausbesitzer bzw. -bewohner regelmäßig vorsorglich entfernt werden. Kommt er dieser Verkehrssicherungspflicht nicht nach, droht bei Schäden eine Haftung. Bei Dachlawinen hingegen kommt es immer auf den Einzelfall und die lokalen Regelungen (beispielsweise in schneereichen Gebieten) an. Es empfiehlt sich jedenfalls, durch Schneefanggitter, Absperrungen oder Warnhinweise eventuellen Schädigungen vorzubeugen.

Bei vereisten oder verschneiten Wegen muss der Eigentümer oder Mieter für die Begehbarkeit sorgen, teilweise auch auf öffentlichen Gehwegen vor dem Haus. Um einer Haftung zu entgehen, reicht es aus, einen Streifen für Fußgänger frei zu halten.

 

11. Wann gilt die Winterreifenpflicht?

Ist es grob fahrlässig, im Winter bei eisigen Temperaturen, aber trockener Straße mit Sommerreifen unterwegs zu sein? Darum drehte sich kürzlich ein Rechtsstreit vor dem Amtsgericht Papenburg. Nachdem ein Fahrer unter ebenjenen Umständen einen Unfall verursacht hatte, wollte die Versicherung nur die Hälfte des Schadens erstatten – unter Verweis auf die Winterreifenpflicht. Der Geschädigte fand das unangemessen, da die Bereifung keinen Einfluss auf den Unfallhergang gehabt habe. Die Richter gaben ihm nun Recht.

Der Grund: Die Winterreifenpflicht gilt nicht generell, sondern nur bei Glatteis, Schneeglätte usw., also bei winterlichen Straßenverhältnissen. Angesichts von 1,8 Grad Außentemperatur sei es zwar „objektiv verkehrswidrig“ gewesen, mit Sommerreifen zu fahren, da mit Eisbildung gerechnet werden musste. Es fehlte nach Einschätzung des Gerichts aber ein subjektiv erheblich gesteigertes Verschulden, da der Fahrer im guten Glauben an trockene Straßen unterwegs war. Die Versicherung musste den vollen Schaden ersetzen